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VG Hannover, 28.05.2021 - 11 A 11601/17 |
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Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
AsylG, § 3 Abs 1
China: Flüchtlingseigenschaft für Tibeter wegen drohender Verfolgung bei exilpolitischer Betätigung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus VG Hannover, 28.05.2021 - 11 A 11601/17
Der Anwendungsbereich des § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG ist zwar weitgehend deckungsgleich mit dem des Asylgrundrechts, bei dessen Ausle gung sich das Bundesverfassungsgericht schon bisher an der Genfer Flüchtlingskon vention orientiert hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315). - BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
Auszug aus VG Hannover, 28.05.2021 - 11 A 11601/17
Maßgebend ist insoweit eine tatrichter liche Würdigung im Rahmen freier Beweiswürdigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5/09 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 03.11.2011 - A 8 S 1116/11
Verfolgung von Tibetern in China
Auszug aus VG Hannover, 28.05.2021 - 11 A 11601/17
Abgesehen davon folgt aus dem Grundsatz der Subsidiarität des internationalen Flüchtlingsschutzes aber auch, dass eine Flüchtlingsanerkennung in einem Zweit- oder Drittzufluchtsland nicht verlangt werden kann, wenn der Ausländer bereits in einem sonstigen Drittstaat vor politischer Verfolgung tatsächlich sicher war und voraussichtlich auch sicher bleiben wird und wenn seine Rückführung oder Rückkehr in diesen Staat möglich ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. November 2011 - A 8 S 1116/11 -, juris Rn 63, m.w.N.). - VG Köln, 12.11.2018 - 13 K 7255/18
Auszug aus VG Hannover, 28.05.2021 - 11 A 11601/17
Zur Lage von tibetanischen Volkszugehörigen, die sich exilpolitisch zugunsten der Unabhängigkeit Tibets betätigt haben, hat das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil vom 12. November 2018 - 13 K 7255/18.A - S. 9 f., ausgeführt:.
- VG München, 09.08.2022 - M 15 K 22.31263
China: Abschiebungsverbot wegen drohender unmenschlicher oder erniedrigender …
Denn eine beachtliche Verfolgungsgefahr durch den chinesischen Staat besteht jedenfalls dann, wenn der Betreffende illegal ausgereist ist, sich längere Zeit im Ausland aufgehalten und Asylantrag gestellt sowie sich exilpolitisch betätigt hat und davon auszugehen ist, dass das exilpolitische Engagement den chinesischen Behörden bekannt geworden ist, da dann anzunehmen ist, dass der Betreffende generell separatistischer Bestrebungen verdächtigt wird (vgl. VG Karlsruhe, U.v. 30.7.2021 - A7 K 4344/20 - juris S. 8; U.V. 26.10.2018 - A 6 K 7355/16 - UA S. 15 m.w.N.; VG Hannover, U.v. 28.5.2021 - 11 A 11601/17-juris S. 6; VG Karlsruhe, U.v. 3.12.2015-A6K 3779/13-juris (Orientierungssatz); VG Stuttgart, U.v. 15.12.2014-A 11 K 4 4 5 8 / 1 4 - U A S .Während ein illegaler Grenzübertritt in der Pra- M 15 K 22.31263 xis im Normalfall nur gelegentlich mit Geldbuße geahndet wird, müssen Angehörige von sensiblen, generalsverdachtsmäßig als staatsgefährdend angesehenen Minderheiten - insbesondere tibetanische Volkszugehörige - jedoch oft mit einem Verschwinden oder ungewissem Verbleib auf unbefristete Zeit rechnen (vgl. a. VG Hannover, U.v. 28.5.2021 - 11 A 11601/17 - juris S. 9).